Ihr ambulanter Pflegedienst in Nürnberg:Das Pflegezentrum Sonnenschein

Gegenseitiger Respekt und menschliche Zuwendung gehören für uns zu den wesentlichen Grundlagen eines würdevollen Umgangs mit unseren Patienten. Dahinter steckt der Gedanke, unsere Patienten so zu pflegen, wie wir uns dies auch für uns selbst vorstellen könnten, wenn wir krank oder hilfsbedürftig wären.

Um dem hohen Anspruch an uns selbst gerecht werden zu können, legen wir Wert auf Mitarbeiter, die diese Philosophie teilen.

Behandlungspflege/Krankenpflege

Zur Sicherung der medizinischen Maßnahmen Ihres Haus- oder Facharztes oder anstelle eines Krankenhausaufenthaltes bieten wir Ihnen Leistungen aus der Krankenversicherung aufgrund ärztlicher Verordnung an. Eine fachlich kompetente Durchführung der Behandlungspflege nach § 37 SGB V erfolgt an allen Wochentagen, am Wochenende und an Feiertagen.

Leistungen der Behandlungspflege sind zum Beispiel:

Medikamente einteilen

Wir teilen Ihnen Ihre Medikamente nach ärztlicher Verordnung ein, damit Sie den Überblick behalten.

Medikamente verabreichen

Wir sind zur Stelle, wenn Sie Ihre Medizin nehmen sollen und leisten Hilfestellung bei der Einnahme.

Wundversorgung jeglicher Art

Ausgebildete Wundexperten versorgen in enger Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt chronische oder akute Wunden, d.h. Versorgung von offenen Wunden, diabetesbedingte Wunden, Dekubitus, durch Unfall entstandene Verletzungen.

Injektionen s.c. und i.m.

Unser geschultes Personal verabreicht Injektionen subkutan (s.c.), d.h. unter die Haut. Oft handelt es sich dabei um Medikamente wie Heparin, Insulin oder auch Schmerzmittel wie Morphin. Bei einer intramuskulären Injektion (i.m.) wird ein Medikament in einen Skelettmuskel verabreicht, dabei handelt es sich oft um Medikamente mit Depotwirkung (Langzeitwirkung).

Kompressionstherapie

Dies ist eine Therapieform, die durch lokalen Druck auf die Venen der Beine zu einer Steigerung der Fließgeschwindigkeit des Blutes führt. Dieser Druck kann durch Bandagieren des Beines mit Kompressionsbinden oder durch spezielle Strümpfe erzeugt werden. Wir sind behilflich beim Erlernen des An- und Ausziehens der Kompressionsstrümpfe.

Port-Versorgung

Manchmal ist es notwendig, dass sich Patienten einer Behandlung unterziehen, die einen längerfristigen intravenösen Zugang erfordern. Wir versorgen Ihren Port-Zugang unter strengen hygienischen Bedingungen, indem wir ihn säubern, bei Bedarf an- und abstöpseln.

Grundpflege(nur in Kombination mit Behandlungspflege)

Wir unterstützen Sie bei allen alltäglichen Verrichtungen und trainieren Situationen

  • Unsere Leistungen umfassen dabei z.B. Hilfe bei Körperpflege und Essenseinnahme, sowohl bei Bettlägerigen als auch bei aktiveren Patienten.
  • Abgerundet werden kann dies durch gezielte Übungen im Sitzen, Stehen oder Gehen.

Wir möchten, dass Sie solange wie möglich ein eigenständiges Leben in Ihrer eigenen Wohnung führen können. Im Rahmen der gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung und der Krankenkasse bieten wir im Rahmen der Grundpflege nach SGB XI §14 zum Beispiel folgende Leistungen an:

An- und Auskleiden

Menschen mit eingeschränkter Mobilität helfen wir beim An- und Ausziehen.

Betten und Lagern

Betten heißt auch ein Bett unter rückenschonenden Aspekten fachgerecht sauber zu beziehen und ein schmutziges Bett abzuziehen und für die Desinfektion bereitzustellen. Die Handhabung von diversen Lagerungsmöglichkeiten und Lagerungshilfen bei bettlägerigen Patienten ist bei unserem Pflegepersonal eine wichtige Hilfestellung für den Patienten, um Druckstellen zu vermeiden.

Essen reichen

Menschen mit eingeschränkter Mobilität sind wir gerne beim Essen behilflich.

Körperpflege

Vorbereitung und Durchführung der Teil- oder Ganzkörperwäsche des Patienten mit Haar-, Mund- und Nagelpflege unter Beachtung der Regeln aktivierender Pflege und der hygienischen Gesichtspunkte. Erledigung der nachbereitenden Arbeiten für die Körperpflege. Duschen/Baden eines Patienten.

Ausscheidungen

Hilfestellung geben beim Gebrauch von Steckbecken, Urinflaschen und des Nachtstuhls. Wechseln von Inkontinenzvorlagen/Windeln. Entleerung oder Wechsel von Urinbeuteln unter Beachtung der hygienischen Aspekte bzw. unter Beachtung der verwendeten Ableitungssysteme.

Haushaltshilfen

Altenpflege beschränkt sich bei uns nicht ausschließlich auf die rein pflegerische Tätigkeit. Bei unserem Verständnis von Altenhilfe stellen wir die alltägliche Versorgung sicher, sodass es an nichts fehlen wird. Die Haushaltshilfe wird in der Pflegeversicherung als hauswirtschaftliche Versorgung bezeichnet. Sie umfasst Hilfen beim Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Waschen der Wäsche und Kleidung und dem Beheizen der Wohnung. Auch gehört dazu das Bestellen und Abholen von Rezepten, Begleitung zum Arzt und weitere individuelle Hilfe im Alltag.

Pflegeberatungsbesuche

Pflege kann sehr überraschend nötig werden. Dann heißt es, schnell einen kompetenten Ansprechpartner zu finden, der Sie berät und Ihnen weiterhilft. Dabei nimmt sich unser Fachpersonal viel Zeit für die vor der Vermittlung notwendigen Beratungsgespräche mit den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, um so gemeinsam den individuellen Betreuungs- und Pflegebedarf der zu pflegenden Person in Erfahrung zu bringen. Vor allem die zwischenmenschlichen Aspekte sind von besonderer Wichtigkeit, damit Pflege nicht nur als bloße Dienstleistung angesehen wird, denn für Rehabilitation und Pflege sind Zeit und Geduld erforderlich.

Wir sind bestrebt, dass die Hilfe zur Selbsthilfe im Vordergrund steht und der Pflegebedürftige soll so selbständig wie möglich bleiben oder je nach Situation wieder selbstständig werden kann. Unsere Pflegeberater unterstützen Sie bei allen Anliegen der Pflegeversicherung, z.B. Anträge, Pflegehilfsmittel, Finanzierung und beraten Sie oder Ihre Angehörigen sowohl zuhause, als auch im Krankenhaus, um eine optimale Betreuung zu ermöglichen.

Serviceleistungen

Jeder Mensch ist anders und braucht auf ihn zugeschnittene Hilfe und Unterstützung, deshalb sind unsere Serviceleistungen über eine Pauschale individuell vereinbar.

Verhinderungspflege

Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) für bis zu sechs Wochen in Höhe von bis zu 1.612 Euro jährlich. Die Voraussetzung: Die Pflegeperson (Angehörige/Angehöriger) ist verhindert und seit mindestens sechs Monaten tätig. Sofern der Betrag der Kurzzeitpflege noch nicht ausgeschöpft wurde, können noch bis zu 50 Prozent des Leistungsanspruches zusätzlich als Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden (nur als Leistung des Pflegedienstes). Damit erhöht sich die Verhinderungspflege um bis zu 806 Euro auf insgesamt bis zu 2.418 Euro. Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht auch bei Pflegegrad 0 (mit Einstufung nach § 45a SGB XI). Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung.

Ein pflegender Angehöriger ist vorübergehend verhindert?
Wir übernehmen die Pflege

Kurzzeitpflege

Pro Jahr sind bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) möglich. Dafür gibt es bis zu 1.612 Euro jährlich. Zusätzlich kann der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege in Höhe von 1.612 Euro in Anspruch genommen werden, sofern dieser noch nicht verbraucht ist. Damit stehen insgesamt max. 3.224 Euro zur Verfügung. Der Anspruch besteht auch in Pflegegrad 0 (mit Einstufung nach § 45a SGB XI). Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung!

Betreuungsleistungen

Betreuungsleistungen bieten wir für Patienten ab Pflegegrad 2 in Kombination mit Behandlungspflege an. 

Zu weiteren Informationen rund um die Betreuungsleistungen nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf und wir erläutern Ihnen individuell die Möglichkeiten, die wir Ihnen bieten.

Hauswirtschaftliche Dienstleistungen

Hauswirtschaftliche Dienstleistungen bieten wir ausschließlich für Patienten an, für die wir auch im Bereich der Behandlungspflege tätig sind.

Pflegeberatung

Wir beraten Sie umfassend

Mit guter Beratung fängt alles an. Erfahren Sie, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen können und ob diese über Kranken- und Pflegeversicherung finanziert werden.

Hilfe bei Anträgen

Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung und Dokumentation und sind auch bei weiterführenden Fragen Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Mit dem behandelnden Arzt kontinuierlich in Kontakt

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, stehen wir in engem Kontakt mit Ihrem Haus- und Facharzt, um die optimale Versorgung zu gewährleisten. So sind Sie stets rundum versorgt und alle medizinischen Maßnahmen perfekt aufeinander abgestimmt.

Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflegeberatungsgespräche: Wenn Sie Pflegegeld erhalten und von Angehörigen oder Freunden versorgt werden, können wir bei Ihnen den viertel- bzw. halbjährlichen Pflegeeinsatz nach § 37.3 SGB XI durchführen.

Kontakt

Unser Notfalltelefon 

ist 24 Stunden und sieben Tage in der Woche für Sie da
Tel.: 0800 / 7 429 429

Büro-Sprechzeiten: 

Montag bis Freitag
9:00 Uhr – 17:00 Uhr

Stellenangebote

Wir stellen ein:

Pflegefachkräfte (m/w/d) für ambulante Pflege und Tagespflege
in Vollzeit (40 Stunden pro Woche) zum nächstmöglichen Eintrittstermin

Sie unterstützen uns nach Dienstplan in der ambulanten Pflege (etwa zwei Drittel Ihrer Arbeitszeit) und in unserem Tagespflegebereich (etwa ein Drittel Ihrer Arbeitszeit).

In der ambulanten Pflege arbeiten Sie überwiegend im Frühdienst zwischen 6:00 Uhr und 13:00 Uhr (keine geteilten Dienste), in der Tagespflege montags bis freitags zwischen 9:00 und 16:00 Uhr (kein Wochenend- und Feiertagsdienst).

Bewerben können sich Altenpfleger/innen, Gesundheits- und Krankenpfleger/Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, Pflegefachmänner und Pflegefachfrauen.

Anforderungen
– was Sie mitbringen

Wir bieten Ihnen:

Unsere Stärken

Sie haben Interesse? Rufen Sie uns an unter Tel. 09 11 / 23 98 08 41. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und vereinbaren gern mit Ihnen einen Termin für ein Vorstellungsgespräch. Ihre Bewerbungsunterlagen bringen Sie zu diesem Termin einfach mit oder Sie senden Ihre Unterlagen per E-Mail an kontakt@pflegezentrum-sonnenschein.de (bitte keine komprimierten Dateien).